Wie in den vergangenen Schuljahren findet jeweils im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 und 10 ein rechtskundlicher Unterricht als freiwillige Arbeitsgemeinschaft statt. Die AG umfasst zwölf Doppelstunden.
Der rechtskundliche Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern aus ausgewählten Rechtsgebieten, die ihre Interessen und ihren Erfahrungsbereich berühren, elementare Kenntnisse der Rechtsordnung zu vermitteln. Dabei sollen sie lernen, dass durch das Recht Staat und Gesellschaft gestaltet werden und der soziale Frieden gesichert wird. So soll der Rechtsfremdheit entgegengewirkt werden. Auf dem Programm steht in der Regel auch der Besuch einer Hauptverhandlung eines Strafgerichts.
Die Teilnahme an der Rechtskunde AG wird auf dem Zeugnis vermerkt. Da die Anzahl der AG-Teilnehmer auf maximal 25 Schülerinnen oder Schüler begrenzt ist, entscheidet die Reihenfolge der Rückmeldung bzw. die Reihenfolge der Abgabe im Sekretariat bei Frau Wiesemann.
Felix Hartenstein (Mittelstufenkoordinator)

