Die Beratung ist neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen eine der wichtigsten Aufgaben aller Lehrkräfte einer Schule. Diese Beratungstätigkeit in der Schule ist durch den RdErl des MSW vom 8.12.97 geregelt. Darin wird neben der Beratung von Schülerinnen und Schülern auch die ihrer Erziehungsberechtigten geregelt. Am Amos-Comenius-Gymnasium ist die Beratung fest im Schulprogramm verankert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der psychologischen Beratung und Diagnostik bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie Motivations-, Anpassungs- und Leistungsproblemen. Dazu werden im Auftrag der Schulkonferenz und im Einvernehmen mit Schulleitung und Lehrerkonferenz besonders aus- bzw. fortgebildete Berater*innen eingesetzt, die der Schweigepflicht unterliegen und sich in den jeweiligen Bereichen besonders eingearbeitet und qualifiziert haben.

